Sprechzeiten der Geschäftsstelle
Dienstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sprechzeiten des Vorstandes:
nach Vereinbarung
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0005872
Erste Anleitung zur Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben
Verfahrensweise im Umgang mit Abwasser in Kleingärten
Gesetzliche Grundlage (siehe Anhang 1)
Abflusslose Sammelgruben in Kleingärten werden seit dem 05.01.2012 nach dem vereinfachten Verfahren auf Dichtheit geprüft.
Der Pächter des Kleingartens zeigt mit Abgabe eines hier anhängigen Antrags (siehe Anhang 2) bei seinem Vereinsvorstand oder in Ausnahmefällen direkt beim Inselverband der Gartenfreunde e.V. Rügen, 18528 Bergen auf Rügen, Industriestraße 10 die von ihm gewollte Prüfung seiner abflusslosen Grube an. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite des Antrages kurz zu erläutern. Die Dichtheitsprüfung erfolgt durch einen qualifizierten Prüfer zu einem bestimmten Termin. Der Inselverband der Gartenfreunde e.V. Rügen beauftragt eine Person aus der Gruppe der Prüfer.
An Hand des Prüfprotokolls (siehe Anhang 3) kann ein Pächter ersehen, welche technischen Details bei der Vorprüfung und der nachfolgenden Hauptprüfung maßgeblich sind. Vor Baubeginn und der Antragsstellung sollte Rat eingeholt werden. Dabei spielen u.a. anfallende Kosten, Sammelgrubengröße, Wiederholungsprüfungen, Fristen zur Wiederholungsprüfung (siehe Anhang 4) u.a. eine Rolle.
Hinweise nach bisher gesammelten Erfahrungen:
1. Die Gruben sind gegen wechselnden Erddruck von der Seite und gegen Druck von oben zu sichern.
2. Zu berücksichtigen ist die Organisation des Abtransportes von Abwässern. Die Länge des Absaugschlauches zwischen der abflusslosen Grube und der
Saugpumpe des Transportfahrzeuges beeinflusst die funktionierende Konstruktion.
3. Somit ist auch der Stellplatz des Transportfahrzeuges und dessen Anfahrtsmöglichkeiten frei zu halten.
4. Bei Pächterwechsel ist das Prüfprotokoll an den neuen Pächter zu übergeben.
5. Sammelbehälter, die nicht zum Erdeinbau geeignet und hergestellt wurden, sind oberirdisch aufzustellen. Deren Unterboden muss jederzeit
einsehbar sein um auf Dichtigkeit geprüft werden zu können.
Nach Ablauf der im Prüfprotokoll festgesetzten Jahre bis zur Wiederholungsprüfung stellt der Pächter selbstständig einen erneuten Antrag; diesmal auf Wiederholung der Hauptprüfung unter Verwendung des o.g. Antrags auf Dichtigkeitsprüfung.
DIBT-geprüfte abflusslose Gruben benötigen kein Prüfprotokoll beim Ersteinbau. Eine Kopie der errichteten kompletten technischen Anlage ist jedoch einzureichen. Nach Ablauf der Garantiezeit von DIBT-geprüften Behältern ist auch hier ein Antrag auf Dichtigkeitsprüfung zu stellen.
Den Kostenaufwand des Prüfers trägt der Pächter.
Verstöße bzw. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.