Hier angebotene Gärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und den damit verbundenen Vorgaben (z.B. 1/3 kleingärtnerische Bewirtschaftung). Es sind keine reinen Wochenend- oder Feriengrundstücke.
Im Sinne des §11 BKleingG ist bei Pächterwechsel grundsätzlich eine Wertermittlung durchzuführen.
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derzeit keine bekannt









